Zuletzt aktualisiert am 26. September 2026
Dortmund hat alles, was Ratten brauchen: eine alte, weit verzweigte Kanalisation, dicht bebaute Gründerzeitviertel wie die Nordstadt, Bahntrassen, den Hafen, renaturierte Bachläufe und dazu tausende Gärten mit Komposter, Vogelhäuschen und Gartenhütte. Wer hier eine Ratte am Zaun entlanglaufen sieht, ist also kein Einzelfall. Neu ist seit dem 1. Juli 2026, was man dagegen tun darf. Das Rattengift aus dem Baumarkt gibt es für Privatleute nicht mehr, und auch für Fachbetriebe gelten strengere Regeln. Dieser Beitrag erklärt, was sich geändert hat, woran Sie einen Befall erkennen, was Sie selbst tun können und wann ein Fachbetrieb ins Spiel kommt.
Was sich seit dem 1. Juli 2026 geändert hat
Rattengift wirkt in Deutschland fast ausschließlich über blutgerinnungshemmende Wirkstoffe, sogenannte Antikoagulanzien. Die Bundesstelle für Chemikalien bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat die Zulassungen dieser Produkte neu gefasst. Seit dem 1. Juli 2026 gilt:
- Antikoagulante Köder dürfen nur noch geschulte berufsmäßige Verwender mit Sachkunde einsetzen. Für Privatpersonen sind die Produkte nicht mehr im Handel; der Verkauf endete am 25. April 2026.
- Wer noch eine angebrochene Packung hat, darf sie bis zum 22. Oktober 2026 nach Etikett und nur in verschlossenen Köderstationen aufbrauchen. Danach gehören die Reste in die Schadstoffsammlung, nicht in den Hausmüll und nicht in die Toilette, denn die Wirkstoffe sind gewässergefährdend.
- Giftköder dürfen erst ausgelegt werden, wenn ein Befall nachgewiesen ist. Die vorsorgliche Dauerbeköderung, also der Köder, der für alle Fälle liegen bleibt, ist ohne Ausnahme verboten.
- Ausgelegte Köder müssen spätestens am fünften Tag und danach mindestens wöchentlich kontrolliert werden. Nach spätestens 35 Tagen wird die Lage neu bewertet: Ist der Befall getilgt, kommen die Köder wieder raus. Wenn nicht, wird zuerst die Ursache gesucht, bevor weiter bekämpft wird.
Der Hintergrund ist kein Behördenübereifer. Antikoagulanzien reichern sich in der Nahrungskette an: Greifvögel, Füchse und Hauskatzen, die vergiftete Ratten fressen, sterben mit. Und in Teilen Nordrhein-Westfalens sind Wanderratten gegen ältere Wirkstoffe unempfindlich geworden, weil jahrelang zu viel und zu unkontrolliert ausgelegt wurde.
Woran Sie einen Rattenbefall erkennen
Eine Ratte am Tag zu sehen ist eher die Ausnahme. Häufiger sind die Spuren:
- Kot: 1 bis 2 Zentimeter lang, spindelförmig, dunkel, in Gruppen entlang der Laufwege. Frischer Kot glänzt und ist weich.
- Laufwege und Schmierspuren: ausgetretene Pfade an Hauswänden, Zäunen und Rohren, dazu dunkle Fettspuren dort, wo das Fell regelmäßig entlangstreift.
- Nagespuren mit zwei parallelen Rillen an Holz, Kunststoff, Kabeln oder Mülltonnen.
- Löcher im Boden mit 5 bis 8 Zentimetern Durchmesser, glatt ausgetreten, oft mit fächerförmigem Erdauswurf, meist unter Terrassen, an Gartenhäusern, am Komposter oder an der Hauswand.
- Geräusche in der Dämmerung im Keller, in der Garage oder im Schuppen.
Für die neue Rechtslage sind diese Spuren wichtig: Genau das ist der Befallsnachweis, den es seit Juli braucht, bevor irgendjemand einen Köder auslegen darf. Ein Foto vom Kot oder vom Loch hilft bei der Einordnung, egal ob Sie damit zum Vermieter, zur Stadt oder zu einem Fachbetrieb gehen.
Wer in Dortmund zuständig ist
Die Stadt Dortmund bekämpft Ratten auf städtischen Flächen, im Straßenbegleitgrün und im Kanalnetz; koordiniert wird das über die Stadtentwässerung. Auf Privatgrundstücken macht die Stadt nichts, und sie sagt das auch so deutlich: Dafür sind ausschließlich die Eigentümer und deren Verfügungsberechtigte verantwortlich. Für Hausbesitzer heißt das: Ratten im eigenen Garten sind Ihre Aufgabe. Mieter melden den Befall schriftlich dem Vermieter oder der Hausverwaltung, denn ein Schädlingsbefall ist ein Mangel der Mietsache, und die Bekämpfung im Haus und auf dem Grundstück wird über den Vermieter organisiert.
Melden lohnt sich trotzdem. Über den Mängelmelder der Stadt, in der Dortmund-App oder im Browser, oder beim Ordnungsamt können Sie Sichtungen im öffentlichen Raum angeben, am besten mit Foto und genauer Ortsangabe. Kommen die Tiere aus einem Kanalschacht oder einer Böschung, bringt die Bekämpfung im Garten allein wenig, solange das Umfeld nicht mitbehandelt wird.
Vorbeugen: Was Sie selbst tun können
Ratten brauchen drei Dinge: Futter, Wasser und Deckung. Nehmen Sie ihnen eins davon weg, wird Ihr Grundstück uninteressant.
- Komposter geschlossen halten. Keine gekochten Speisereste, kein Fleisch, kein Brot hinein. Ein offener Komposthaufen in einem dicht bebauten Viertel reicht, um eine ganze Straße zu versorgen.
- Vogelfutter nur im Futterspender, nicht auf dem Boden, und abends die Reste wegräumen. Enten, Tauben und freilaufende Katzen nicht im Freien füttern.
- Mülltonnen geschlossen halten, Gelbe Säcke nicht tagelang draußen lagern, die Biotonne regelmäßig reinigen.
- Deckung nehmen: Holzstapel auf Paletten, Sträucher am Gebäudesockel zurückschneiden, Gerümpel hinter Garagen und Gartenhäusern wegräumen.
- Zugänge schließen: Eine Wanderratte passt durch eine Öffnung von gut zwei Zentimetern. Lüftungsgitter, Kellerfenster, Rohrdurchführungen und Spalten am Sockel mit Blech, Mörtel oder engmaschigem Gitter verschließen. Wer Ratten aus dem Kanal hat, lässt die Rückstauklappe prüfen und hält den Toilettendeckel im Keller geschlossen.
- Mit den Nachbarn reden. Ein aufgeräumtes Grundstück hilft wenig, wenn nebenan weiter gefüttert wird.
Das deckt sich mit dem, was die Stadt Dortmund selbst empfiehlt: geschlossene Mülltonnen, geschlossene Kompostsysteme, keine Wildtierfütterung, Unterschlupfmöglichkeiten beseitigen, Sträucher regelmäßig zurückschneiden.
Was Privatleute noch selbst bekämpfen dürfen
Gift gegen Ratten ist für Privatleute Geschichte. Das gilt für alle blutgerinnungshemmenden Wirkstoffe, auch für die schwächeren der ersten Generation wie Warfarin, Coumatetralyl oder Chlorophacinon, die bis zum Frühjahr 2026 frei verkäuflich waren. Die Zulassungsbehörde hat die Verwendung durch Verbraucher bei der Wiederzulassung nicht verlängert, weil nach ihrer Bewertung Schlagfallen und andere Wirkstoffe für den Hausgebrauch ausreichen und das Risiko für Kinder, Haustiere und Wildtiere geringer ist. Restbestände dürfen bis zum 22. Oktober 2026 aufgebraucht werden, danach gehören sie in die Schadstoffsammlung.
Eine Ausnahme gibt es bei Mäusen: Köder mit dem Wirkstoff Alphachloralose bleiben zugelassen, auch in Produkten für Verbraucher, aber ausschließlich gegen Hausmäuse in geschlossenen Gebäuden und nur in Köderboxen. Gegen Ratten sind sie nicht zugelassen. Harmlos sind sie trotzdem nicht: Katzen und Hunde, die den Köder oder einen vergifteten Nager fressen, können daran sterben. Welche Verwendergruppe ein Produkt hat, steht auf dem Etikett. Was für geschulte berufsmäßige Verwender zugelassen ist, dürfen Privatleute nicht anwenden.
Schlagfallen bleiben erlaubt, auch ohne Sachkunde, und sind für Ratten im Garten oder Keller das Mittel, das Privatleuten bleibt. Damit sie tierschutzgerecht sind, gehören sie in eine Schutzbox, damit Kinder, Katzen und Igel nicht hineingeraten, und sie müssen täglich kontrolliert werden. Ein verletztes Tier muss sofort und ohne vermeidbare Schmerzen getötet werden, und das darf nach § 4 Tierschutzgesetz nur, wer die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten dazu hat. Wer sich das nicht zutraut, lässt die Finger davon. Klebefallen sind nach § 13 Tierschutzgesetz verboten, weil sie den Tieren vermeidbare Leiden zufügen. Ultraschallgeräte und Hausmittel wie Pfefferminzöl vertreiben Ratten nicht dauerhaft; die Tiere gewöhnen sich innerhalb weniger Tage daran.
Dass das Rattengift aus dem Baumarkt verschwindet, ist keine Schikane, sondern die Konsequenz aus Vergiftungen von Haustieren und Wildtieren und aus dem Resistenzproblem, das durch unsachgemäßes Auslegen erst entstanden ist.
Wann ein Fachbetrieb ins Spiel kommt
Ein einzelnes Tier, das durch den Garten läuft und nicht wiederkommt, braucht keinen Fachbetrieb. Anders sieht es aus, wenn
- Kot oder Löcher an mehreren Stellen auftauchen,
- Ratten im Haus sind, im Keller, in der Garage oder hinter der Küchenzeile,
- die Tiere am helllichten Tag sichtbar sind, das spricht für eine große Population,
- Kinder, Haustiere oder Lebensmittelvorräte betroffen sind,
- eine Bekämpfung mit Fallen nach zwei Wochen nichts gebracht hat.
Dann ist die Bekämpfung mit Ködern Sache eines sachkundigen Betriebs. Der Ablauf ist seit Juli 2026 vorgegeben: Zuerst wird der Befall vor Ort festgestellt und dokumentiert. Dann werden zugelassene Köder in verschlossenen, befestigten Köderstationen ausgelegt, für Kinder und Haustiere unzugänglich. Es folgen die Kontrollen in festen Abständen, und am Ende werden alle Köder wieder eingesammelt. Dazu gehört die Liste, welche Zugänge und Futterquellen Sie schließen sollten, sonst sind die Tiere in ein paar Wochen wieder da. Bei Ratten in Hohlräumen von Wand oder Decke wird oft ohne Köder gearbeitet, weil ein verendetes Tier dort nicht erreichbar wäre.
In Dortmund sind mehrere Fachbetriebe tätig. Wie ein Einsatz abläuft, was ein Termin kostet und welche Stadtbezirke abgedeckt sind, zeigt zum Beispiel die Knipp, Neumann & Co. GmbH, die seit Jahrzehnten als Kammerjäger in Dortmund unterwegs ist.
Was Sie in jedem Fall mitnehmen können: Der Griff zur Rattengiftpackung ist seit diesem Sommer vorbei, für Privatleute ganz, für Profis nur noch nach Nachweis und mit Kontrollpflicht. Das ist kein Verlust. Wer Futter, Wasser und Deckung im Griff hat und Spuren früh erkennt, kommt in den meisten Dortmunder Gärten ohne Gift aus. Und wenn nicht, ist die Bekämpfung heute sauberer und nachvollziehbarer als je zuvor.
Quellen:
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Zulassungsverfahren Produktart 14, Antikoagulanzien: https://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/DE/Biozide/Biozidprodukte/Zulassungsverfahren/_functions/Produktart-14
- Umweltbundesamt, Gute fachliche Anwendung von Nagetierbekämpfungsmitteln mit Antikoagulanzien: https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/gute-fachliche-anwendung-von-0
- Stadt Dortmund, Rattenbekämpfung: https://www.dortmund.de/themen/tiere/rattenbekaempfung/
- Tierschutzgesetz §§ 4 und 13: https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__4.html
Foto von Amee Fairbank-Brown auf Unsplash